
Kronen Zeitung
RECHNUNGSHOF:
Gravierende Fehler bei Bau des Donauparkstadions!
Die Mängelliste des Rechnungshofes (RH) zum Neubau des Donauparkstadions des FC Blau-Weiß Linz ist nicht nur lang, die Beanstandungen sind auch gravierend. Unterm Strich rät er dem Bauherren, einer Immobiliengesellschaft der Stadt, vom Totalunternehmer zumindest knapp 1 Mio. Euro wegen Überbezahlung zurückzufordern. Passieren konnte dies jener Donauparkstadiongesellschaft u.a. „wegen Missachtung von Grundregeln der Rechnungsprüfung“, der RH hält Schulungen für notwendig.
Nachdem der Fußballverein LASK im Jahr 2020 für rund 80 Jahre das alleinige Nutzungsrecht für das Stadion auf der Gugl erhielt und ein neues errichtete, brauchte der FC Blau-Weiß eine neue Heimspielstätte. Die Bauabwicklung hat sich nun der RH angeschaut. In Summe überstieg der Neubau des Stadions die von der Stadt maximal genehmigten Investitionskosten von 39,8 Mio. Euro (Preisbasis Fertigstellung 2023) mit 4,31 Mio. Euro um knapp 11 Prozent. Insgesamt kam das neue Stadion an der Donau „inklusive erforderlicher Grundstücke, Dienstbarkeiten und zugehöriger Infrastrukturmaßnahmen“ dann auf 59,9 Mio. Euro.
Gemeinderat wurde nicht über alles informiert
Vom Start weg passierten offenbar Fehler, geht aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht hervor. So habe schon eine Kosten-Nutzen-Analyse der öffentlichen Investitionen im Voraus nicht stattgefunden, wird festgehalten. Die Gesellschaft habe für Planungs- und Bauleistungen insgesamt 9,55 Mio. Euro beauftragt, obwohl ihr der Gemeinderat dafür nur 1 Mio. Euro genehmigt hatte. In weiterer Folge habe die Donauparkstadiongesellschaft, die extra für den Neubau von der Stadt gegründet worden war, ihre Aufgabe als Bauherr nur unzureichend wahrgenommen.
So informierte sie etwa den Gemeinderat nicht darüber, dass mit der genehmigten Investitionssumme nicht alle Leistungen abgedeckt waren. Um das ursprüngliche Kostenziel einhalten zu können, nahm sie Leistungen heraus, die dann als Zusatzaufträge an den Totalunternehmer gingen. Die Donauparkstadiongesellschaft habe deshalb das noch per Gemeinderatsbeschluss vom Jänner 2021 vorgegebene „Kostenziel von maximal 28 Mio. Euro im Ergebnis bereits bei der Auftragsvergabe“ überschritten, hielt der RH fest.
Wegen der „außergewöhnlichen Entwicklung der Baupreise“ wechselte die Gesellschaft im Zuge des Vergabeverfahrens von Festpreisen zu veränderlichen Preisen. Die „Missachtung der Grundregeln der Rechnungsprüfung“ führte letztendlich zur Überzahlung von 498.000 Euro. Aber nicht nur diese Summe sollte zurückgefordert werden, sondern auch 483.000 Euro, die doppelt bezahlt wurden. Der Betrag für die Preisanpassung für Baustahl überwies die Gesellschaft zweimal an den Totalunternehmer, so der RH. Daher empfiehlt er, „Personen, die mit der Rechnungsprüfung befasst sind, zu schulen. Es sollen Mindestinhalte der sachlichen und rechnerischen Prüfung zum Beispiel in Form von Checklisten festgelegt werden“.
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